Betroffene können ihre Akte anfordern!

Ehemalige Patienten könnten schnellstmöglich ihre Akten von der Praxis anfordern. Es gibt den Anspruch, und zwar unverzüglich, auf diese – wenn ich das richtig verstanden habe. Die Diagnose sollte in der Patientenakte notiert sein und 10 Jahre lang aufbewahrt...

Ein erster Schritt…

Was wir (als betroffene Familie) gemacht haben: Bei der Krankenkasse nachgefragt, was abgerechnet wurde (das Ergebnis war überraschend)  und anschließend eine Beschwerde bei der Kassenärztlichen Vereinigung eingelegt...

Unterstützung für Betroffene

Julia Theeg von Traumaimpuls Hannover ist eine der angesprochenen 30 Fachleuten, die während der Recherche zur Dokumentation zu Rate gezogen wurden. Sie bietet Betroffenen ihre Unterstützung an: Ich biete gerne Gespräche an, wenn Bedarf besteht. Ich bin zwar in...