Wir haben gerade die unseren Sohn betreffenden Unterlagen aus der Praxis angefordert. Es besteht lt. telefonischer Auskunft einer Praxis-Mitarbeiterin die Möglichkeit, in der offenen Sprechstunde mit Dr. Winterhoff zu sprechen und um Übersendung der Unterlagen zu bitten – ODER diese schriftlich anzufordern. Das haben wir mit einer Frist von zwei Wochen heute gemacht.
Sollte die Herausgabe nicht innerhalb der Frist erfolgen, besteht die Möglichkeit, dies bei der Ärztekammer Nordrhein zu melden, da es sich dabei um einen Verstoß handeln würde.
Anhand der Unterlagen wird die Ärztekammer überprüfen, ob unsere eingelegte Beschwerde berechtigt ist.